Ein Fall für den Tierschutz
Im Februar wurden wir von einem Mann informiert, dass der Nachbarshund frei herumliefe und vor ca. einer Stunde auch von einem Auto angefahren wurde. Die Besitzer befinden sich im Urlaub. Eine richtig zuordbare Aufsichtsperson für den Hund war nicht bekannt, weshalb er sich nach langem Überlegen entschied, die Tierrettung München zu benachrichtigen.
Da der Hund eine Verletzung zeigte, laut Nachbar lahmte er seit dem Unfall, war aber ansonsten munter, machten wir uns auf den Weg zu unserem Patienten. Da es uns nicht gestattet ist, fremde Grundstücke ohne Einwilligung des Besitzers zu betreten, informierten wir auf dem Weg zum Einsatzort die Polizei.
Vor Ort zeigte sich folgendes Bild:
Der Hund kam glücklicherweise schwanzwedelnd, mit leichter Lahmheit sofort auf uns zu. Einen Gartenzaun gab es nicht, weshalb es uns möglich war, den Hund auf der Zufahrt zu untersuchen. Die Vitalparameter (Herzfrequenz, Schleimhaut, Atemfrequenz, Temperatur) befanden sich alle im Normalbereich. Beim Abtasten des verletzten Beines äußerte der Hund Schmerzreaktionen, allerdings konnte glücklicherweise keine Fraktur ertastet werden. Wahrscheinlich hatte der Hund so viel Glück gehabt, dass er mit einer Prellung davonkam. Hierfür verabreichten wir ihm ein Schmerzmittel. Das Auslesen eines Chips bleib ohne Erfolg, weshalb uns eine telefonische Kontaktaufnahme mit den Besitzern verwehrt blieb. Trotz allem entschieden wir uns zum Transport in eine Tierklinik, da erstens innere Verletzungen nicht ganz ausgeschlossen werden konnten, zweitens kein sicheres Zurücklassen des Hundes auf dem Grundstück möglich war und drittens keine Aufsichtsperson benachrichtigt werden konnte.
Zusammen mit der Polizei erfolgte eine Besichtigung der Örtlichkeiten. Ein ausbruchsicherer Hundezwinger, der allen gesetzlichen Vorgaben entsprach, um ein Tier sicher alleine lassen zu können, war nicht zu finden. Wir fanden lediglich einen kotverschmutzen Kellerraum, der von außen zugänglich und offen war. Im Garten befand sich eine Hundehütte und eine an einem Baum angebundene Leine. Ein Halsband/Geschirr konnte nicht gefunden werden. Auf einer Schneeschaufel fanden wir etwas Futter. Ein Trinknapf war nirgends zu sehen, allerdings gab es einen kleinen Wasserspeicher, der vermutlich als Trinkquelle dienen sollte.
Seit dem 01.01.2023 ist eine Anbindehaltung laut der neuen Tierschutzhundeverordnung verboten. Eine Zwingerhaltung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Der vorliegende Fall wurde daher an die Staatsanwaltschaft und das zuständige Veterinäramt gemeldet, welche sich um das weitere Vorgehen und die Bestimmungen in Bezug auf die weitere Haltung des Hundes kümmern.