Die neue GOT kommt ab November
Am 22.11.22 tritt die neu aufgesetzte Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Die Novellierung ermöglicht es, dem Tierarzt eine dem modernen Niveau der Tiermedizin angepasste Rechnung an die Tierbesitzer zu stellen. Ebenso wurden die Preise im einfachen Satz auf ein wirtschaftlich sinnvolles Niveau angehoben. Was heißt das für Sie als Tierbesitzer?
Im Groben und Ganzen wird sich für Sie der Gang zum Tierarzt nicht großartig verändern, dennoch werden Sie bei der Abrechnung ein leicht gestiegenes Preisniveau bemerken. In Tierarztpraxen, in denen bisher nicht kostendeckend abgerechnet wurde, ist der Preisanstieg deutlicher wahrnehmbar. Denn die neue GOT soll auch sogenanntes „Preisdumping“ verhindern und dem Tierarzt ein wirtschaftliches Arbeiten für weitere Jahre sichern.
Wie soll ich mir das noch leisten?
Kritisch gesehen, gibt es kein Anrecht auf Tierbesitz und nicht jeder muss und wird sich Haustiere in Zukunft leisten können. Sollten Sie schon Haustierbesitzer sein, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Tierkranken- und/oder OP- Versicherung. In Ergänzung mit einem kleinen finanziellen Polster für Routinebehandlungen sollten Sie in Zukunft damit gewappnet sein. Die Tierkrankenversicherungen sind bereits sehr flexibel im Angebot ihrer Tarife und Sie lassen sich dabei am besten von spezialisierten Maklern beraten.
Was ist mit dem Tierschutzgedanken? Sollten Tierärzte nicht um der Tiere willen behandeln?
Im Sinne des Tierschutzes handeln und werden auch in Zukunft die allermeisten Tierärzte weiterhin handeln. Für Tiere in Tierschutzvereinen oder Tierschutzprojekte bietet die GOT auch weiterhin Spielraum, vergünstigt abzurechnen. Verwechseln darf der Tierbesitzer jedoch nicht, dass Tiere, die aus dem Tierschutzverein stammen, meist in Privatbesitz übergehen und dann jedem anderen Haustier gleichgestellt werden. Jeder Tierarzt freut sich über Tierbesitzer, die sich aktiv am Tierschutz beteiligen, dennoch sind die tierärztlichen Behandlungen für diese dann privat gehaltenen Tiere ebenso abzurechnen, weil sie auch ebenso gewissenhaft durchgeführt werden und dasselbe Maß an Kosteneinsatz erfordern.
Welche Vorteile hat die GOT denn dann für mich als Tierbesitzer überhaupt?
Kurz und knapp: Sie sichert Ihrem Haustier das Überleben. Tierärzte können nur weiterhin Ihre Praxen und -kliniken unterhalten, wenn sie kostendeckend abrechnen dürfen. Das allgegenwärtige „Notdienststerben“ kann nur gebremst werden, wenn Tierärzte Ihr Personal, dass zur Deckung der Notdienstzeiten angestellt wird, adäquat entlohnen können.
Die Tierrettung München e.V. wird weiterhin als 24- Stunden- Notdienst für Ihr Tier zur Verfügung stehen, weil die tierärztlichen Rechnungen korrekt auch nach neuer GOT abgerechnet werden. Den Tierrettungspool mit einem Jahresfreibetrag von 200 Euro je angemeldetem Haustier wird es weiterhin für unsere Mitglieder geben. Wildtiere sowie herrenlose Fundtiere werden von unseren Tierärzten weiterhin kostenfrei behandelt werden. Diese kostenfreie Behandlung wird durch unsere Vereinsmitglieder und Spenden ermöglicht; wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, freuen wir uns über Ihren Beitrag: https://www.tierrettungmuenchen.de/mitgliedschaft/mitglied-werden.