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Was ändert sich für Tierhalter? Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Foto: © Both

von: Mathias Beyer
Tierarzt bei aktion tier Tierrettung München e.V.

Aktuelles –

Liebe Patientenbesitzer, nachdem die Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Jahr 2017 beschlossen wurde, kam es im Herbst 2019 zu einem weiteren Änderungsvorschlag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, welchem am 20.12.2019 auch vom Bundesrat zugestimmt wurde. Da auch das Bundeskabinett die Änderung der GOT zum 14.02.20 bewilligte, ändert sich Folgendes für Sie als Tierhalter.

Hier ein kurzer Überblick:

  • Ab 18 Uhr Abends, Nachts bis 08 Uhr morgens sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztags gelten neue Notdienstgebührensätze für Tierärzte.
  • Im Notdienst fällt eine pauschale Gebühr von 50.- Euro an. Die Leistungen sind außerdem mit mindestens zweifachem und maximal vierfachem Gebührensatz abzurechnen.
  • Während „regulärer Sprechzeiten” – so steht es in der Gebührenordnung, die eine Rechtsvorschrift ist – fallen diese höheren Notdienstgebühren nicht an; bieten Tierarztpraxen also Abend- oder Samstagsprechstunden an, gilt der normale Gebührensatz ohne diesen Notdienstaufschlag.
  • Die Tierrettung München e.V. bietet Ihnen von 00-24 Uhr an 365 Tagen Notdienst an und kann daher auf die 50 €- Pauschale verzichten.

Wie setzen sich diese Notdienstgebühren zusammen?

Ab jetzt sind €50,- fällig, sobald Sie mit Ihrem Tier einen Tierarzt im Rahmen der Notdienstzeit (s.u.) aufsuchen. Jedoch wird dieser Betrag nicht pro Tier berechnet. D.h. kommen Sie mit zwei, drei oder mehr Patienten in die Praxis/Klinik, bleibt es bei diesen €50,- pro Besuch.

Ebenso ändert sich der Mindestgebührensatz für den Notdienst. Der Tierarzt/ die Tierärztin konnte unterhalb des zweifachen Satzes abrechnen; ab jetzt gilt jedoch mindestens der zweifache Satz im Rahmen des Notdienstes. Ebenso ändert sich auch der Höchstsatz. Die tierärztliche Gebührenordnung fand bisher ein Ende mit dem dreifachen Gebührensatz, welcher in begründeten Ausnahmen und nach schriftlicher Vorankündigung, zwar überschritten werden konnte. Nach der Novellierung der GOT kann aber fortan bis zum vierfachen Satz im Notdienst abgerechnet werden.

Was ist Notdienst, was nicht und wann beginnt er?

Der tierärztliche Notdienst beginnt ab jetzt unter der Woche ab 18:00 Uhr und endet am Folgetag um 08:00 Uhr in der Früh. Wochenends beginnt der Notdienst bereits Freitagabend um 18:00 Uhr und endet Montag um 08:00 Uhr morgens. An Feiertagen beginnt der Notdienst um 00:00 Uhr und endet dann um 24:00 Uhr, wie auch zuvor.

Wichtig für Sie als Tierhalter ist zu wissen, dass, falls ihr Haustierarzt eine reguläre Sprechstunde unter der Woche bis 20:00 Uhr oder Samstags z.B. von 10:00-12:00 Uhr anbietet, in diesem Zeitraum weder €50,- Notdienstgebühr abzurechnen sind, noch eine Abrechnung über dem dreifachen Satz möglich ist.

Wieso, weshalb, warum überhaupt diese Änderungen?

Obwohl die Gebührenordnung für Tierärzte 2017 nach neun Jahren das zweite Mal erhöht wurde, scheint auch das nicht auszureichen, um eine flächendeckende Versorgung von Haus- und Nutztieren vor allem am Wochenende, an Feiertagen und Nachts zu gewährleisten. Fakt ist, dass in Deutschland ein „Kliniksterben“ stattfindet. Immer mehr Tierkliniken geben Ihren Klinikstatus zurück und werden in sog. „Tierärztliche Gesundheitszentren“ umbenannt. Warum? Weil sich Nacht-, Not- und Feiertagsdienste finanziell nicht mehr stemmen lassen.

Fakt ist: Patientenbesitzer müssen teilweise hunderte Kilometer fahren, um überhaupt einen Tierarzt zu finden, welcher vielleicht eine offene Fraktur, einen Bandscheibenvorfall oder gar eine lebensbedrohliche Magendrehung Nachts oder am Wochenende operiert!

Um diese Notfallversorgung für Ihr Haustier wieder zu ermöglichen, soll mittels Änderung der GOT der Notdienst gestärkt werden! Liegt kein lebensbedrohlicher Notfall vor, können Sie diese Gebühren bequem umgehen, indem Sie die reguläre Sprechstunde Ihres Haustierarztes besuchen.

 

Mathias Beyer
Tierarzt bei aktion tier Tierrettung München e.V.

E-Mail:
tierarzt[at]tierrettungmuenchen.de