Wohnungsbrand - Eine Katze wurde schwer verletzt
Fast hätten sie die Rauchschwaden das Leben gekostet: Am Nachmittag des 30. März erreichte ein Anruf der Feuerwehr die Tierrettung. Die Rede war von einer Katze, die in einer brennenden Wohnung in der Akademiestraße gefunden worden sei. Das Tier war mindestens seit einer halben Stunde dicken Rauchschwaden ausgesetzt.
Von Lea Grünberg. Als die Tierrettung vor Ort eintraf, war es den Einsatzkräften der Feuerwehr bereits gelungen, das Tier einzufangen. Dennoch gestaltete sich dieser Einsatz alles andere als einfach, da die Katze sich hochaggressiv verhielt. Der diensthabende Tierarzt Dr. Hannes Wendt hatte zum Glück mit seinem Kollegen Patrick Wagmeister einen Helfer an seiner Seite, um das Tier in den Tierrettungs-Einsatzwagens zu schaffen. Denn eines war klar: Die Katze atmete nur sehr schwer, brauchte also dringend Sauerstoff. In ihrer Lunge hatte sich bereits, wegen des massiven Rauches, Flüssigkeit gesammelt. Gemeinsam gelang es den beiden Veterinären, das Tier bestmöglich zu versorgen. Neben Sauerstoff verabreichten sie der Katze noch ein Entwässerungsmittel und brachten es dann in die medizinische Kleintierklinik der Ludwig-Maximilians-Universität, wo es anschließend weiter untersucht und versorgt wurde.
Die Besitzerin der Katze war nicht vor Ort
Als besonders dramatisch für die Katze erwies sich eine Vermutung der Polizei. Sie ging davon aus, dass die Wohnung, die in Brand geraten war, aufgelöst werden sollte. Jedenfalls war die Besitzerin der Katze nicht vor Ort und konnte auch nicht telefonisch erreicht werden. Dem Tier ging es nach der Rettung jedoch den Umständen entsprechend gut, weitere Informationen erhielten wir leider nicht.
In diesem Fall appelliert die Vizepräsidentin und Gründerin der Tierrettung München Dr. Evelyne Menges ganz besonders an alle Tierbesitzer, ihre Lieblinge auch bei Umzügen möglichst nicht allein zu lassen: „Auch für Tiere stellt der Wechsel von einer gewohnten in eine ungewohnte Umgebung einen Einschnitt in ihrem Leben dar. Ohne in diesem Fall etwas unterstellen zu wollen: Es kommt leider auch immer wieder vor, dass Menschen ihre Wohnung aufgeben und ihre Haustiere zurücklassen. Auch ein solches Verhalten wäre ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Bitte seien Sie wachsam – auch wenn Sie aus einer leer stehenden Nachbarwohnung tierische Geräusche vernehmen, bitte melden Sie das der Polizei. Sie retten damit unter Umständen das Leben eines Tieres“.