Kaninchenbabys ausgesetzt
Es war kurz vor Weihnachten, an einem kalten Winterabend, als mich eine sehr tierliebe Anruferin über einen Fund informierte, den sie gerade in ihrer Wohnsiedlung neben einem der Mülltonnenhäuschen entdeckt hatte: In einem alten Pappkarton waren zwei Zwergkaninchen, die inmitten von etwasHeu, zusammengekauert und zitternd der Kälte zu trotzen versuchten. Von Dr. Sylvia Haghayegh
Da der Karton auf dem eiskalten schneebedeckten Boden stand, hatte sie ihn, ohne lange zu überlegen, samt Inhalt zu sich in ihre Wohnung mitgenommen. Erst dort stellte sie zu ihrer Überraschung fest, dass sich noch fünf junge neugeborene Kaninchenbabys unter einem Heubüschel versteckt hatten. Nach einer kurzen Aufwärmphase wurden die Elterntiere schnell aktiv und lebhaft. Die Anruferin, selbst Hundebesitzerin, hatte alle Mühe das lebhafte Pärchen, ohne Käfig, von ihrem neugierigen Hund getrennt zu halten. Da sie zu dieser abendlichen Stunde im Tierheim telefonisch keinen persönlichen Ansprechpartner mehr erreicht hatte, wandte sie sich hoffnungsvoll an die aktion tier-tierrettung münchen. Kurze Zeit später war ich mit unserem Notfallwagen vor Ort und übernahm die ganze Kaninchenfamilie.
Über Nacht brachte ich sie erst mal zu mir nach Hause und versorgte sie mit Wasser und Futter. Auch Streicheleinheiten kamen nicht zu kurz. Sie erkundeten in meinem Wohnzimmer fast jeden Winkel und ich war fassungslos, wie man sich so zahmer, niedlicher Geschöpfe einfach entledigen und sie in dieser Eiseskälte einfach ihrem Schicksal überlassen konnte. Am nächsten Tag brachte ich sie ins Tierheim, in der Hoffnung dass sie in Zukunft einen liebevollen Platz (liebevollen Besitzer) bekommen werden. Über die Kaltherzigkeit von einigen Menschen, die sich auf diese Art und Weise ihrer Tiere entledigen, kommt bei mir immer wieder Fassungslosigkeit empor. In der heutigen Zeit gibt es nun wirklich genügend Tierheime, die jedes ehemalige “geliebte Haustier”, das nun unerwünscht und als Last empfunden wird, aufnehmen, pflegen und vermitteln würden. Schutzbedürftige Lebewesen einfach alleine ihrem Schicksal zu überlassen ist Tierquälerei und kann mit bis zu 25 000 Euro bestraft werden.