Schwalbennester an Ort und Stelle lassen
Alle Schwalben sind schon auf dem Weg nach Afrika, wo sie überwintern, um dann wieder im Frühjahr, meist im April, zu uns zurückzukommen, um bei uns zu brüten und den Sommer einzuleiten. Warum nun jetzt darüber ein Beitrag?
Oft werden bei einer Renovierung, z.B. im Herbst oder Winter, Schwalbennester zerstört. Die leeren Nester sind natürlich auch nicht sehr ansehnlich. Die Jungvögel waren auch im Frühjahr sehr laut! Die Verschmutzung von Wänden durch Vogelkot war ein großes Ärgernis, und nun ist die Zeit gekommen – die Nester sind ja leer. Zeit, sie zu zerstören, abzuschlagen oder umzusetzen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Schwalben gehören zu den Sperlingsvögeln und sind in der Luft meist gut durch ihre geteilten Schwanzfedern zu erkennen. Ihr Nestbau ist sehr charakteristisch. Meist sind Schwalbennester gut versteckt an Häuserecken zu finden oder an schwer zugänglichen Stellen von Gebäuden, unter dem Dachfirst, an Balkonecken. Das Nest ist ein kleines Kunstwerk und besteht aus bis zu 1500 gesammelten Lehmkügelchen.
Schwalben und ihre Nester stehen unter Naturschutz.
Es ist untersagt, ein solches Nest zu zerstören oder zu entfernen. Auch dürfen die Eier bzw. die Küken nicht einfach an eine andere Stelle umgesiedelt werden. Es bleibt Hausbesitzern und Mietern also nichts anderes übrig, als sich mit den Tieren sowie den Nestern zu arrangieren. Wenn entgegen dieser Regelung gehandelt und ein Schwalbennest entfernt wird, kann ein Bußgeld erfolgen, welches je nach genauen und überprüften Umständen festgelegt wird. Die Faktoren, die dabei eine wichtige Rolle spielen, sind beispielsweise die Brutzeiten und die Frage, ob das Nest verlassen oder besetzt war. Bei konkreten Fragen, ob man das Nest entfernen und Kunstnester anbringen darf u.Ä., kann man sich an das Ordnungsamt und die Untere Naturschutzbehörde wenden.
Die Schwalbe ist „nest-treu“ – d.h. sie wird im nächsten Jahr zurückkehren und dann ihren alten Nistplatz aufsuchen, um zu brüten. Leider findet sie oft ihren Nistplatz nicht mehr, da er abgebaut wurde. Grundsätzlich gilt auch, dass man den Schwalben den Zugang zu ihren Nist- und Schlafplätzen nicht versperren darf.