Die Tierrettung fordert Einrichtung einer Wildtierauffangstation Biber sehr schwer verletzt
Ende April 2016 erhielt unsere diensthabende Tierärztin Dr. Silvia Haghayegh einen Anruf der Polizei. Eine Dame hatte sich auf der Wache gemeldet und von einem verletzten Biber gesprochen.
Sie war mit ihrem Hund beim Gassi unterwegs, als ihr Vierbeiner den Biber aufstöberte, der keine Anstalten unternahm zu fliehen. Als die Hundebesitzerin näherkam, bemerkte sie, dass sich der Biber nicht mehr bewegen konnte und alarmierte die Polizei. Die Polizei hatte sich nach unserem Kenntnisstand zuvor an den zuständigen Jagdpächter gewandt, der aber nicht wegen eines Bibers kommen konnte. Auch die Kliniken und Tierarztpraxen vor Ort sahen sich nicht in der Lage zu helfen. Daher, so war von der Polizei zu hören, habe sie sich hilfesuchend an uns gewandt.
Eine Wundbehandlung wurde vor Ort durchgeführt
Unsere Tierärztin Dr. Silvia Hagyayegh machte sich sofort zusammen mit ihrer Kollegin, Veterinärin Dr. Ina Hipp, auf den Weg. Als sie eintrafen, fanden sie den Biber schwer verletzt vor. Es handelte sich um ein Jungtier, noch nicht ganz ausgewachsen, das auf dem Rücken eine blutverschmierte, leicht verklebte Wunde hatte. Zuerst lag der Verdacht nahe, dass es sich um eine Bissverletzung handeln könnte, zum Beispiel verursacht durch Revierkämpfe. Um die Verletzung genauer beurteilen zu können, wurde vor Ort eine Wundbehandlung durchgeführt und der Wundbereich rasiert. Es stellte sich heraus, dass die Wunde sehr viel tiefer war und möglicherweise durch eine Pfählung entstanden sein könnte. Beim Abtasten der Umgebung des Wundbereiches und des Tieres stellten die Tierärzte eine Instabilität im Becken- und Hüftbereich fest, sodass ein Bruch vermutet wurde. Die beiden Veterinärinnen versorgten den schwer verletzten Biber vor Ort mit einem Antibiotikum und einem Schmerzmittel und brachten es dann zum Tierheim München zur weiteren medizinischen Untersuchung und Versorgung.
Die Gründerin und Vizepräsidentin, Stadträtin und Rechtsanwältin, Dr. Evelyne Menges sieht hier dringenden Aufklärungsbedarf und unterstreicht ihre Forderung, die bereits von ihr beantragten und vom Münchner Stadtrat positiv aufgenommenen Initiative zur Einrichtung einer Wildtierauffangstation baldmöglichst umzusetzen: „Dieser Fall ist sehr tragisch und zeigt, in welch rechtsfreiem Raum sich Wildtiere befinden. Dem Jagdpächter ist hier rechtlich kein Vorwurf zu machen: Juristisch ist er nicht für den Biber zuständig. Wildtiere gehören niemandem, auch nicht dem Staat. Ein Jäger ist nicht nur für den Abschuss zuständig – der Biber gehört allerdings nicht zum jagdbaren Wild. Er ist streng geschützt – doch genau genommen ist niemand für ihn zuständig. Schon allein aus diesem Grund ist die Einrichtung einer Wildtierauffangstation dringend nötig und baldmöglichst umzusetzen. Wir brauchen eine Stelle, die diese verletzten und in Not geratenen Tiere artgerecht unterbringt, versorgt und nach ihrer Genesung wieder in die freie Wildbahn entlässt – auch weil das den Tierheimen aus Kapazitätsgründen nicht mehr zuzumuten ist.