Verfangen in Kralle oder Pfote
Krallen und Pfoten von Haustieren müssen gepflegt und gegebenenfalls auch regelmäßig gekürzt werden. Schließlich sind sie stets in Kontakt mit allem Möglichen, was auf der Straße oder in der Natur herumliegt.
Vor allem beim Hund sollten die Zwischenräume der Zehen regelmäßig kontrolliert werden, ob nach dem Spaziergang durch den Wald oder gerade jetzt zur Winterzeit. Denn schnell können auch Eisklumpen zwischen den Zehen hängenbleiben. Dies kann Schmerzen und Beschwerden verursachen. Gerade wenn die Hundepfoten stark behaart sind, muss man hier genauer hinsehen. Dornen, Scherben oder Metallstücke stellen eine Gefahr dar. Katzen verfangen sich beim Spielen mit ihren Krallen. Ob es das Wollknäuel oder die Fasern eines Kratzbaums sind.
Pfotenpflege ist vor allem im Winter wichtig!
Wer mit dem Vierbeiner bei Eis und Schnee unterwegs ist, sollte nach dem Spaziergang die Pfoten kontrollieren. Falls in Ihrer Region Streusalz ausgelegt ist, sollten Sie die Hundepfoten gut abspülen oder mit einem nassen Handtuch gut abreiben. Empfindliche Hundepfoten können im Winter auch mit Schneeschuhen geschützt werden. Auch wenn Ihr Hund vermutlich erst einmal nicht wirklich begeistert sein wird, auf vier sockenähnlichen Schuhen herumzulaufen …
Krallenpflege bei Vogel, Kaninchen, Meerschweinchen, Hund und Katze
Bei Vögeln, etwa den Wellensittichen, sollten die Krallen auch regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls gekürzt werden. Man kann das Zuhause mit einer Krallenzange selbst machen, vereinbaren Sie beim ersten Mal besser einen Termin bei Ihrem Tierarzt. Krallenschneiden tut nicht weh, wenn man weiß, wo die Blutgefäße anfangen. Bei weißen Krallen schimmern die Blutgefäße sichtbar durch, bei schwarzen natürlich nicht. Dasselbe gilt auch für Kaninchen und Meerschweinchen, die oftmals nicht Gelegenheit haben, sich die Krallen in ausreichendem Maß in der Natur selbst abzuwetzen. Hunde und Katzen nutzen ihre Krallen in Regel selbst ab. Katzen, die nur in der Wohnung gehalten werden, sollten hier mehr beobachtet werden.
Besonderheit Wolfskralle
Bei einigen Hunden ist die sogenannte Daumen- und Wolfskralle eine Besonderheit. Nicht alle Hunde haben sie. Bei so mancher Rasse/Züchtung ist die Bildung der Wolfskralle Teil des Rassestandards, wie etwa bei den Hunderassen „Berger de Brie“, „Beauceron“ oder „Kuvasz“. An den Vorderpfoten ist die fünfte (zusätzliche) Kralle die Daumenkralle, an den Hinterbeinen heißt die fünfte Kralle Wolfskralle, die beide nicht den Boden berühren. Im Eifer des Gefechts reißt sich so mancher Hund die Wolfskralle ab oder an. Das ist natürlich sehr schmerzhaft und muss tiermedizinisch behandelt werden. Per Tierschutzgesetz ist es übrigens verboten, bei Welpen diese Krallen „prophylaktisch“ operativ entfernen zu lassen: „§ 6 (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres“.