Bitte lassen Sie Ihren Hund im Sommer nicht im Auto
Auch wenn es draußen angenehme 20 Grad sind, und man nicht denken würde, dass es zu heiß ist, um den Vierbeiner 10-20 Minuten im Auto zu lassen – es kann für Hunde im Auto schnell so warm werden, dass sie die Hitze nicht mehr ausgleichen können.
Ein Hund hat im Gegensatz zu uns Menschen keine Schweißdrüsen. Sie regulieren den Wärmeausaustausch lediglich über das Hecheln. Wenn sie darüber viel Wasser verlieren, müssen sie dies durch trinken wieder ausgleichen. Besteht dazu keine Möglichkeit, droht der Hitzetod. Daher muss Hunden bei wärmeren Temperaturen immer eine ausreichende Menge Wasser zur Verfügung gestellt werden. Hunde sollten bei wärmeren Temperaturen grundsätzlich nicht alleine im Fahrzeug gelassen werden. Jedes Jahr verenden Tiere elendig hilflos in den Autos der Besitzer.
Damit man sich das besser vorstellen kann: Wenn es draußen 20 Grad warm sind, dann wird es im Auto nach 5 Min. 24 Grad warm, nach 10 Minuten 27 Grad, nach 30 Minuten 36 Grad und nach 60 Minuten ca. 46 Grad warm. Wenn es im Hochsommer 35 Grad draußen werden, wie wir es letztes Jahr und auch in diesem Jahr schon erlebt haben, kocht sich die Temperatur im Auto nach nur 10 Minuten auf gute 43 Grad hoch, nach 30 Minuten auf 52 Grad. Tun Sie das Ihrem Hund nicht an – das ist lebensgefährlich!
Planen Sie also Termine und Einkäufe so, dass Hundi nicht im Auto warten muss.
Vielen Dank – und erzählen Sie es weiter!
Was tun, wenn ein fremdes Tier im Auto in Gefahr ist?
Wenn sich ein Tier Ihrer Einschätzung nach in einer Gefahrensituation befindet, informieren Sie umgehend die Polizei, und versuchen den KFZ-Halter ausfindig zu machen. Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Notrufnummer der Tierrettung München (01805 84 37 73), gehen Sie beispielsweise in ein Geschäft, in dem Sie den Fahrzeughalter vermuten und lassen ihn ausrufen. Ist der Hund nicht mehr ansprechbar und reagiert auch nicht auf Klopfen an die Scheibe, krampft, hat eventuell bereits Kot und Urin verloren, speichelt zusehends und hechelt stark – der KFZ-Eigner ist aber nicht aufzufinden – bleibt als einzige Lösung, den Hund aus dem Auto zu befreien.
Paragraf 34 des Strafgesetzbuchs dient dazu, eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut abzuwenden. Im besten Falle lassen Sie die Scheibe durch die Polizei zerschlagen, um ein Tier, das sich in Lebensgefahr befindet, herauszuholen.